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  • Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit
    Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines „Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause“, fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sogenannten Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, das heißt innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht. „Die Ampelkoalitionäre hatten dieses Missverhältnis erkannt […]

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  • Mieterbund fordert Streichung der Umlagefähigkeit von Versicherungskosten  
    ­­Zu der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion CDU/CSU „Elelemtarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ äußerte sich auch der Deutsche Mieterbund. „Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen  Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden.“ Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes sind die Kosten für die Versicherung des Gebäudes grundsätzlich […]

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Mieterverein Herdecke-Wetter e.V.

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